Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen und Beratung der Invralis GmbH i. G. (nachfolgend „Invralis“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Integration, Beratung, Hosting, Betrieb und Wartung zwischen Invralis und ihren Auftraggebern.
- Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir auf Grundlage dieser Bedingungen nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Invralis ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von Invralis sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und gegebenenfalls einer Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht beschrieben sind, werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 3 Vertragsart
- Beratung, Unterstützung, Betrieb und nach Aufwand vergütete Entwicklung werden als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB) erbracht. Ein bestimmter Erfolg ist dabei nicht geschuldet.
- Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) gilt nur, wenn die Parteien die Herstellung eines konkret beschriebenen Ergebnisses zu einem Festpreis ausdrücklich vereinbaren.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich bereit und trifft notwendige Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Invralis die Datensicherung übernimmt.
- Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen ausbleiben, verschieben sich Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
§ 5 Termine und Änderungen
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Änderungswünsche des Auftraggebers prüft Invralis und teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit. Die Änderung wird erst nach Einigung in Textform umgesetzt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
- Leistungen nach Aufwand werden nach den im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet, grundsätzlich monatlich auf Grundlage eines Tätigkeitsnachweises. Festpreise werden wie vereinbart abgerechnet, bei längeren Projekten in Abschlägen.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
- Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung) werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
§ 7 Abnahme
- Ist Werkvertragsrecht vereinbart, prüft der Auftraggeber das Ergebnis nach Bereitstellung und erklärt innerhalb von 14 Tagen die Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es nach Fristablauf nicht unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist oder produktiv nutzt. Invralis weist bei Bereitstellung auf diese Folge hin.
§ 8 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich des Quelltextes, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
- An bereits vorhandenen oder allgemein verwendbaren Bestandteilen (z. B. Bibliotheken, Werkzeugen, Vorlagen) sowie an eigenen Produkten von Invralis erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
- Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig. Invralis weist auf eingesetzte Lizenzen auf Anfrage hin.
- Die Nutzung eigener Software-Produkte von Invralis im Abonnement richtet sich nach den dafür geltenden gesonderten Bedingungen.
§ 9 Mängelrechte
- Bei Werkleistungen leistet Invralis bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach § 10.
- Mängel sind in Textform und nachvollziehbar zu melden. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen von § 10 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht vereinbarte Einsatzumgebungen oder auf Fehler von Fremdsystemen zurückgehen.
§ 10 Haftung
- Invralis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet Invralis nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung war Aufgabe von Invralis.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Invralis.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort.
- Verarbeitet Invralis personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Invralis darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Dauerleistungen
- Verträge über wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Betrieb oder Wartung laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende stellt Invralis dem Auftraggeber seine Daten und Arbeitsergebnisse in einem gängigen Format bereit und unterstützt auf Wunsch gegen Vergütung beim Umzug.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Invralis in Geesthacht. Invralis ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2026